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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für zero two – event & trucking GmbH Veranstaltungen

Stand 01/2019 Änderungen vorbehalten

  • 1. ANMELDUNG

Die Nennung muss schriftlich erfolgen und per Fax oder Post zugesandt werden. Nennungen werden nach Eingang (Poststempel) bearbeitet. Das hierzu erforderliche Nennungsformular kann aus dem Internet heruntergeladen oder bei uns angefordert werden. Dieses Formular muss mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Durch die Zusendung einer Nennung und Bezahlung des Nenngeldes besteht aber noch kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme, da z.B. auch eine Veranstaltung ausgebucht sein kann. Die Anmeldung wird erst mit der Zusendung einer Nennungsbestätigung, von uns ca. 14 Tage vor der Veranstaltung, verbindlich. Nennungen die nach dem Nennungsschluss eingehen werden mit einem 15 % Aufschlag berechnet.

  • 2. ZAHLUNG 

Das Nenngeld wird sofort mit der Zusendung der Nennung fälli. Eingehende Nennungen ohne Zahlungen werden nicht bearbeitet. Zahlungen am Veranstaltungsort sind grundsätzlich nicht möglich. Für einzelne Tage und gegebenenfalls Barzahlungen vor Ort wird ein Aufschlag erhoben. Ausländische Kunden müssen die Nennungsgelder gebührenfrei überweisen, andernfalls wird die Gebühr bei der Veranstaltung nachgefordert.

  • 3 Veranstalter- und Teilnehmerrücktritt
  • 3.a Veranstalterrücktritt

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen zurücktreten

  • Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl •
  • Außergewöhnliche Umstände eintreten •
  • Höhere Gewalt •
  • Rennstreckenbetreiber zurücktritt •

In diesen Fällen besteht, gegenüber dem Veranstalter zero two – event & trucking GmbH kein Anspruch auf jegliche finanzielle Ersatzansprüche.

  • 3.b. TEILNEHMERRÜCKRITT 

Der Teilnehmer kann bis zu 4 Wochen vor Veranstaltung zurücktreten. Bis zu dieser Zeit werden Stornierungsgebühren von 25 % des Nenngeldes erhoben. Nach der 4wöchigen Frist wird das gesamte Nenngeld einbehalten, es steht dem Teilnehmer jedoch frei einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

  • 4. TEILNEHMERAUSSCHLUSS 

Teilnehmer die den Veranstaltungsablauf negativ beeinflussen, können vom Veranstalter teilweise oder ganz ausgeschlossen werden. Rückzahlungen der bis dahin noch nicht genutzten Tage an der Veranstaltung können nicht eingefordert werden.

  • 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Fahrer sowie alle Personen, denen gegenüber er unterhalts- oder ersatzpflichtig ist, verzichten auf die Anrufung des Rechtsweges für alle Personen- oder Sachschäden, die Ihm, seinen Begleitpersonen und Helfern aus der Rennstrecke unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Folgeschäden erwachsen. power2slide ist als Veranstalter von jeglicher Haftung befreit. Wenn durch Zufall, höhere Gewalt (einschließlich widriger Wetterbedingungen) oder Verschulden Dritter die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Jeder Teilnehmer haftet ausschließlich und alleine für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gegenüber Dritten. Für die Nutzbarkeit aller am Veranstaltungsort notwendiger Einrichtungen haftet der Veranstalter nicht. Hierunter fallen die Rennstrecke, Boxenanlagen, Fahrerlager, sanitäre Einrichtungen und sonstige Anlagen. Insbesondere gegen, den Veranstalter, dessen Helfer und Beauftragte, den Eigentümer der Rennstrecke, Fahrer; Halter und Helfer von anderen Fahrzeugen, die die Rennstrecke benutzen. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auf einfache Fahrlässigkeit und auf den Ausschluss der Gefährdungshaftung. Die Überlassung eines Motorrades an eine nicht angemeldete Person ist verboten und führt zum Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung.

  • 6. VERSICHERUNG

Bei Teilnahme an Wettbewerben tritt die gesetzliche Haftpflicht, evtl. Kasko und/oder Insassen-Unfallversicherung außer Kraft und etwaige Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Einführungsrunde, Rennen) entstehen, außer bei vorsätzlicher oder groß fahrlässiger Schadensverursachung. Es können durch den Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und Rennstreckenbetreiber geltend gemacht werden. Wir empfehlen den Teilnehmern sowie den Begleitpersonen mindestens die Abschließung einer Rückholversicherung. Um auch die Folgekosten eines Unfalls ersetzt zu bekommen ist die Abschließung einer Sportunfallversicherung angeraten. Hier können wir die Sportassekuranz empfehlen. Tel.: 07121 / 37 22 80

  • 7. ERKLÄRUNG

zero two – event & trucking GmbH und seine Sponsoren haben das Recht alle Bilder, Filme, Video ́s, Rundenzeiten, Platzierungen und Namen der Fahrer ohne zusätzliche Zahlung an den Teilnehmer zu Werbezwecken zu verwerten.

  • 8. BEKLEIDUNG

Der Fahrer muss eine Schutzausrüstung tragen. Diese mind. aus folgenden Teilen bestehen muss: Unbeschädigter Helm mit Prüfzeichen, Lederkombi mit Protektoren, Separater Rückenprotektor, Motorradstiefel mit Knöchelschutz, Motorradhandschuhe.

  • 9. FAHRZEUG

Die Fahrzeuge werden vor jeder Veranstaltung von unserem Team einer optischen Kontrolle unterzogen. Sollte das Fahrzeug nicht in Ordnung (Öl- u. Wasserverlust, Bremsbeläge, abgefahrene Reifen, Lenkung, Federelemente, Anbauteile u.s.w ) sein und durch die Kontrolle fallen, so wird eine Teilnahme an der Veranstaltung untersagt. Bei Beseitigung der Mängel kann das Fahrzeug wieder vorgeführt werden, die muss auch nach jedem Unfall geschehen. Des weiteren sind Spiegel und Kennzeichen zu entfernen und die Bremslichtschalter außer Funktion zu setzen. Wird die Kontrolle nicht geschafft so besteht auch keine Möglichkeit auf Rückzahlung des Nenngeldes. Diese Regelung ist zur eigenen Sicherheit und die der anderen Teilnehmer.

  • 10. VERHALTENSWEISEN

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet an den Fahrerbriefing ́s teilzunehmen. Sollte ein Teilnehmer nicht erscheinen (grundsätzlich vor jedem Veranstaltungstag) kann der Veranstalter die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigern. Der Teilnehmer hat dem Personal von zero two – event & trucking GmbH und dem Personal des Rennstreckenpersonals folge zu leisten. Es gelten an der Rennstrecke die int. allgemeinen Flaggenzeichen. Bedeutungen der Flaggen sind an der Rennstrecke einzusehen. Wird durch riskante, rücksichtslose Fahrweise eines Teilnehmers Leib und Leben anderer Teilnehmer gefährdet, so wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Schäden die der Teilnehmer oder Begleitperson an der Rennstrecke hinterlassen hat, hat dieser in voller Höhe zu begleichen. Eine Rückerstattung des Nenngeldes ist in diesem Fall nicht möglich.

  • 11. FAHRER

Der Fahrer muss in einer körperlich guten Verfassung sein. Während der Veranstaltung ist grundsätzlich Alkohol- und Drogenverbot. Missachtung führt zum Veranstaltungsausschluss. Medikamentenmissbrauch führt ebenfalls zum sofortigen Ausschluss.

  • 12. GERICHTSSTAND

23869 Elmenhorst 

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